AGB's
für Bau- und Immobilienmanagement – Eigentümer
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen [Unternehmensname] (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Eigentümer (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich Bau- und Immobilienmanagement. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen des Bau- und Immobilienmanagements insbesondere folgende Leistungen:
– Projektsteuerung und Bauüberwachung
– Facility Management
– Objektverwaltung und -betreuung
– Technisches und kaufmännisches Gebäudemanagement
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
3. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Leistungen zustande.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und notwendige Mitwirkungen zu erbringen.
6. Termine und Fristen
Vereinbarte Ausführungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Frist.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall, wird keine Haftung übernommen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
8. Gewährleistung
Etwaige Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt zunächst Nachbesserung oder Ersatzleistung.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
11. Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Details sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.